Mein Weg zur Kur und Reha

Im Gesundheitsresort KÖNIGSBERG Bad Schönau bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen 3-wöchigen GVA-Aufenthalt, eine 3-wöchige Kur (Gefäßerkrankungen bzw. Erkrankungen am Stütz- und Bewegungsapperat) oder einen 6-wöchigen Rehabilitationsaufenthalt (Psychosoziale Störungen) zu absolvieren. Der schnellste Weg, um schon bald Ihren Gesundheitsaufenthalt bei uns antreten zu können, führt über die Einhaltung der folgenden Schritte:

Antrag stellen

1. Schritt - Antrag stellen

Einen Antrag stellen Sie zunächst über Ihren Haus- bzw. Facharzt. Dieser muss anschließend die Notwendigkeit eines Kur- bzw. Rehaaufenthaltes beurteilen. Wenn diese gegeben ist, füllen Sie gemeinsam das entsprechende Antragsformular aus. Bei der Vertragseinrichtung haben Sie die Möglichkeit, als Präferenz das Gesundheitsresort KÖNIGSBERG Bad Schönau anzugeben.  Der Antrag wird danach dem zuständigen Versicherungsträger übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass Sie den vollständigen Einrichtungsnamen angeben müssen, da in Bad Schönau mehrere Betriebe sind.

Bewilligung

2. Schritt – Bewilligung

Wenn Ihr Antrag vom Versicherungsträger bewilligt wurde, erhalten Sie und das Gesundheitsresort eine Kostenübernahmeerklärung. Hier ist auch die Höhe eines etwaigen Selbstbehaltes ausgewiesen, welcher bei Antritt zu begleichen ist.

Einladungsschreiben

3. Schritt – Einladungsschreiben

Unser Reservierungsbüro sendet Ihnen nach Eintreffen der Bewilligung automatisch ein Einladungsschreiben mit dem Termin Ihres Aufenthaltes zu. Auf Terminwünsche nehmen wir, nach Möglichkeit und Kapazität, gerne Rücksicht. Diesbezüglich geben Sie uns bitte umgehend nach dessen Erhalt Bescheid. Beiliegend zu Ihrem Einladungsschreiben erhalten Sie überdies zusätzliche Informationen, welche für Ihren Kur- bzw. Rehaantritt zu beachten sind.

Anreise

4. Schritt – Anreise

Für eine stressfreie Anreise nach Bad Schönau haben Sie mehrere Optionen. Unser Rezeptions-Team nimmt Sie dann bei Ihrem Eintreffen in Empfang und erklärt Ihnen die weitere Vorgehensweise. Beim Check-In ist dann auch der im Bewilligungsschreiben genannte Selbstbehalt "in bar" zu begleichen. Ihr Zimmer für die nächsten Wochen steht ab 14:00 Uhr für Sie bereit.

Verträge mit Sozialversicherungen

Vertragspartner - Gefäßerkrankungen und Durchblutungsstörungen (Kur)
  • AUVA- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
  • BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
  • KFA - Krankenfürsorgeanstalt Graz
  • KFA - Krankenfürsorgeanstalt Szb.
  • KFA - Krankenfürsorgeanstalt Wien
  • KFA - Magistrat Salzburg
  • PVA – Pensionsversicherungsanstalt
  • SVS - Sozialversicherung der Selbstständigen
  • ÖGK- Österreichische Gesundheitskasse
Vertragspartner - Stütz- und Bewegungsapparat (Kur)
  • BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
  • KFA - Krankenfürsorgeanstalt Graz
  • KFA - Krankenfürsorgeanstalt Szb.
  • KFA - Krankenfürsorgeanstalt Wien
  • KFA – Krankenfürsorgeanstalten Baden
  • KFA - Magistrat Salzburg
  • SVS - Sozialversicherung der Selbstständigen
Vertragspartner - Stütz- und Bewegungsapparat (GVA)
  • ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
  • PVA - Pensionsversicherungsanstalt
  • BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
  • KFA - Krankenfürsorgeanstalt Wien
Vertragspartner - Störungen der psychosozialen Gesundheit (Reha)
  • ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
  • BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
  • PVA - Pensionsversicherungsanstalt
  • SVS - Sozialversicherung der Selbstständigen