Informationen für Ärzte
Das Gesundheitsresort KÖNIGSBERG Bad Schönau zählt zu den führenden Gesundheitsbetrieben Niederösterreichs und hat sowohl für Patientinnen und Patienten mit Gefäßerkrankungen und Durchblutungsstörungen als auch mit Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Verträge mit Sozialversicherungen für 3-wöchige Kuraufenthalte. Für Patienten mit Störungen der psychosozialen Gesundheit bestehen Verträge für einen sechswöchigen Rehabilitationsaufenthalt.
So können Sie für Ihre Patienten eine Kur oder Reha beantragen:
Das Gesundheitsresort Königsberg besitzt Behandlungsverträge mit fast allen Versicherungsträgern, seien es Kranken- oder Pensionsversicherungen. Unabhängig davon, wo Ihr/e Patientin und Patient versichert ist, folgt die Antragsstellung mit dem dafür vorgesehenen Formular, das Sie, sofern es nicht in Ihrer Ordination aufliegt, von den zuständigen Versicherungsträgern anfordern können. Grundsätzlich ist für Berufstätige die zuständige Pensionsversicherung, für Mitversicherte die jeweilige Gebietskrankenkasse Kostenträger. Auch für Pensionistinnen und Pensionisten werden in vielen Fällen von der Pensionsversicherung die Kosten für einen Kuraufenthalt übernommen. Kennzeichnen Sie bitte am Antragsformular „Heilverfahren“, falls der Antrag für einen Kuraufenthalt gelten soll.
Das Formular für die Antragstellung finden Sie hier.
Verträge mit Sozialversicherungen
- AUVA- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
- BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
- KFA - Krankenfürsorgeanstalt Graz
- KFA - Krankenfürsorgeanstalt Szb.
- KFA - Krankenfürsorgeanstalt Wien
- KFA - Magistrat Salzburg
- PVA – Pensionsversicherungsanstalt
- SVS - Sozialversicherung der Selbstständigen
- ÖGK- Österreichische Gesundheitskasse
- BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
- KFA - Krankenfürsorgeanstalt Graz
- KFA - Krankenfürsorgeanstalt Szb.
- KFA - Krankenfürsorgeanstalt Wien
- KFA – Krankenfürsorgeanstalten Baden
- KFA - Magistrat Salzburg
- SVS - Sozialversicherung der Selbstständigen
- ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
- PVA - Pensionsversicherungsanstalt
- BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
- KFA - Krankenfürsorgeanstalt Wien
- ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
- BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
- PVA - Pensionsversicherungsanstalt
- SVS - Sozialversicherung der Selbstständigen
Wichtiger Hinweis
Der diesbezüglich vom Kassenarzt auszustellende Verordnungsschein muss vor Antritt der Kur von der Kasse bewilligt werden. Zu Beginn jeder Kur muss ein Kurarzt unseres Hauses konsultiert werden.